Die Eichung einer Waage ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, die sicherstellt, dass die Waage den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie wird von einer staatlich autorisierten Stelle durchgeführt und ist in vielen Bereichen, wie z. B. im Handel, Pflicht.
Die DAkkS-Kalibrierung (Deutsche Akkreditierungsstelle) hingegen ist eine freiwillige, jedoch sehr präzise Prüfung, bei der die Messabweichung der Waage dokumentiert wird. Sie dient der Qualitätssicherung und erfolgt nach internationalen Normen, ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Eichung.
Wann wird eine Eichung benötigt?
Eine Eichung ist erforderlich, wenn die Waage im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, z. B. beim Verkauf von Waren nach Gewicht oder bei amtlichen Anwendungen.
Wann ist eine Kalibrierung oder ein Kalibrierschein notwendig?
Ein Kalibrierschein ist in der industriellen Qualitätssicherung, im Labor oder bei internen Audits erforderlich, wenn genaue Rückverfolgbarkeit nach internationalen Normen dokumentiert werden muss.
Wann wird beides benötigt?
In manchen Fällen, wie z. B. bei medizinischen oder pharmazeutischen Anwendungen, sind sowohl eine gültige Eichung als auch eine DAkkS-Kalibrierung zur Sicherstellung der Genauigkeit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
Weitere Gründe für eine Eichpflicht:
Insbesondere bei medizinischen Waagen ist eine Eichung erforderlich, wenn diese für diagnostische oder therapeutische Zwecke eingesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel Waagen in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Apotheken, wenn das Gewicht zur Beurteilung des Gesundheitszustandes, zur Dosierung von Medikamenten oder für andere medizinische Entscheidungen herangezogen wird. Auch Babywaagen oder Waagen in Dialyseeinrichtungen unterliegen der Eichpflicht, sofern sie im medizinischen Kontext verwendet werden.