Eine Eichung ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Waage in einem rechtsrelevanten Umfeld verwendet wird. Dazu zählen:
- Verkauf von Waren nach Gewicht (z. B. Metzgereien, Supermärkte)
- Verwendung in Apotheken (z. B. Herstellung von Rezepturen)
- Medizinische Anwendungen (z. B. Waagen in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen, Babywaagen, Dialyse)
- Kontroll- oder Kontrollverwiegung in der Produktion, wenn die Ergebnisse in rechtlich relevanter Weise weiterverwendet werden
- Anwendungen im öffentlichen Dienst (z. B. Feuerwehr, Polizei, Behörden)
Eine DAkkS-Kalibrierung wird eingesetzt, wenn keine gesetzliche Eichpflicht besteht, aber ein hoher Qualitätsanspruch oder eine internationale Nachweisführung erforderlich ist. Typische Einsatzbereiche:
- Interne Qualitätssicherung und Audits
- Einsatz in akkreditierten Prüflaboren
- Dokumentation von Messabweichungen gegenüber der Referenz
- Kundenanforderungen, z. B. nach ISO 9001, IATF 16949 oder GMP
In einigen Fällen kann es sinnvoll oder notwendig sein, sowohl eine Eichung als auch eine Kalibrierung durchzuführen, insbesondere wenn gesetzliche Anforderungen und hohe Qualitätsansprüche gleichzeitig erfüllt werden müssen.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung, ob eine Eichung, eine Kalibrierung oder beides notwendig ist, hängt immer vom konkreten Anwendungsfall ab. Im Zweifel sollten Sie dies sorgfältig abwägen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.